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Querverweise

5. Mose 15,12 – Querverweise

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3. Mo. 25,39-41

39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; ? 40 wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. ? ?

5. Mo. 15,12-18

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen. 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässt, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. ? 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen – weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist – 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du so tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässt; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht hat er dir sechs Jahre lang gedient; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

(Parallele)