4. Mose 28,1-31 4. Mo. 28,1-31
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Meine Opfergabe, meine Speise zu meinen Feueropfern, mir zum lieblichen Geruch, sollt ihr acht haben mir darzubringen zu ihrer bestimmten Zeit. ? ? ? 3 Und sprich zu ihnen: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, täglich, als beständiges Brandopfer. 4 Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern, und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; 5 und zum Speisopfer ein zehntel Epha Feinmehl, gemengt mit einem viertel Hin zerstoßenen Öl; 6 (ein beständiges Brandopfer, das am Berg Sinai eingesetzt wurde, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer dem HERRN;) 7 und sein Trankopfer, ein viertel Hin zu dem einen Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HERRN spenden. 8 Und das zweite Lamm sollst du opfern zwischen den zwei Abenden; wie das Morgen-Speisopfer und sein Trankopfer, so sollst du zu diesem opfern, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN. 9 Und am Sabbattag zwei einjährige Lämmer ohne Fehl, und als Speisopfer zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, und sein Trankopfer. 10 Es ist das Brandopfer des Sabbats an jedem Sabbat zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer. 11 Und im Anfang eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehl; 12 und zu jedem Stier drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer; 13 und zu jedem Lamm je ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, als Speisopfer: Es ist ein Brandopfer, ein lieblicher Geruch, ein Feueropfer dem HERRN. 14 Und ihre Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zu einem Stier sein, und ein drittel Hin zu dem Widder, und ein viertel Hin zu einem Lamm. Das ist das monatliche Brandopfer in jedem Monat, nach den Monaten des Jahres. 15 Und ein Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN soll zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden. 16 Und im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, ist Passah dem HERRN. ? 17 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden. 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 19 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier, und zwei Zehntel zu dem Widder; 21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun. 23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern. 24 Dies sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN; zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. ? 25 Und am 7. Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. ? 26 Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest, soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch dem HERRN: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; 28 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 29 je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 30 und einen Ziegenbock, um Sühnung für euch zu tun. 31 Außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer sollt ihr sie opfern (ohne Fehl sollen sie euch sein) mit ihren Trankopfern.
Hesekiel 45,17 Hes. 45,17
Und dem Fürsten sollen auferliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. ?
(Bezug)
4. Mose 28,16-25 4. Mo. 28,16-25
16 Und im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, ist Passah dem HERRN. ? 17 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden. 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 19 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier, und zwei Zehntel zu dem Widder; 21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun. 23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern. 24 Dies sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN; zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. ? 25 Und am 7. Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. ?
Hesekiel 45,21-24 Hes. 45,21-24
21 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. ? 22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehl täglich, die sieben Tage, als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha.
(Bezug)
4. Mose 29,12-38 4. Mo. 29,12-38
12 Und am 15. Tag des 7. Monats soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern sieben Tage. ? 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: 13 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie sein; 14 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zu den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder, zu den zwei Widdern, 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm, zu den 14 Lämmern; 16 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tag 12 junge Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer ohne Fehl; 18 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tag 11 Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 21 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tag 10 Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 24 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tag 9 Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 27 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tag 8 Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 30 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tag 7 Stiere, 2 Widder, 14 einjährige Lämmer, ohne Fehl; 33 und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag soll euch eine Festversammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehl; 37 ihr Speisopfer und ihre Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Bock als Sündopfer; außer dem beständigen Brandopfer und seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
Hesekiel 45,25 Hes. 45,25
Im 7. Monat, am 15. Tag des Monats, am Fest, soll er desgleichen tun die sieben Tage, bezüglich des Sündopfers wie des Brandopfers und bezüglich des Speisopfers wie des Öls. ? ?
(Bezug)