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Querverweise

5. Mose 14,28-29 – Querverweise

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5. Mo. 14,27-29

27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. ? 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; 29 und der Levit – denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust. ?

2. Chr. 31,4

Und er befahl dem Volk, den Bewohnern von Jerusalem, das Teil der Priester und der Leviten zu geben, damit sie am Gesetz des HERRN festhalten möchten.

(Bezug)

5. Mo. 14,27-29

27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. ? 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; 29 und der Levit – denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust. ?

Hes. 44,28-30

28 Und dies soll ihr Erbteil sein: Ich bin ihr Erbteil; und ihr sollt ihnen kein Besitztum in Israel geben: Ich bin ihr Besitztum. 29 Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, die sollen sie essen; und alles Verbannte in Israel soll ihnen gehören. 30 Und das Erste aller Erstlinge von allem und alle Hebopfer von allem, von allen euren Hebopfern sollen den Priestern gehören; und die Erstlinge eures Schrotmehls sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf deinem Haus ruhe.

(Bezug)