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Querverweise

Hesekiel 44 – Querverweise

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5. Mo. 14,27-29

27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; 29 und der Levit – denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust.

Hes. 44,28-30

28 Und dies soll ihr Erbteil sein: Ich bin ihr Erbteil; und ihr sollt ihnen kein Besitztum in Israel geben: Ich bin ihr Besitztum. 29 Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, die sollen sie essen; und alles Verbannte in Israel soll ihnen gehören. 30 Und das Erste aller Erstlinge von allem und alle Hebopfer von allem, von allen euren Hebopfern sollen den Priestern gehören; und die Erstlinge eures Schrotmehls sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf deinem Haus ruhe.

(Bezug)

5. Mo. 14,8

und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.

Hes. 44,31

Kein Aas noch Zerrissenes von den Vögeln und vom Vieh sollen die Priester essen.

(Bezug)

5. Mo. 14,21

Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

Hes. 44,31

Kein Aas noch Zerrissenes von den Vögeln und vom Vieh sollen die Priester essen.

(Bezug)