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Querverweise

Hesekiel 18 – Querverweise

Es wurden 9 Ergebnisse gefunden.

5. Mo. 4,19

und dass du deine Augen nicht zum Himmel erhebst und die Sonne und den Mond und die Sterne, das ganze Heer des Himmels, siehst und verleitet wirst und dich vor ihnen bückst und ihnen dienst, die der HERR, dein Gott, allen Völkern unter dem ganzen Himmel zugeteilt hat.

Hes. 18,6

auf den Bergen nicht isst und seine Augen nicht erhebt zu den Götzen des Hauses Israel und die Frau seines Nächsten nicht verunreinigt und der Frau in ihrer Unreinigkeit nicht naht

(Bezug)

5. Mo. 22,22

Wenn ein Mann bei einer Frau liegend gefunden wird, die eines Mannes Ehefrau ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen.

Hes. 18,6

auf den Bergen nicht isst und seine Augen nicht erhebt zu den Götzen des Hauses Israel und die Frau seines Nächsten nicht verunreinigt und der Frau in ihrer Unreinigkeit nicht naht

(Bezug)

5. Mo. 15,7-11

7 Wenn ein Armer unter dir sein wird, irgendeiner deiner Brüder, in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen; 8 sondern du sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig auf Pfand leihen was hinreicht für den Mangel, den er hat. 9 Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein Belialswort sei, dass du sprichst: Es naht das siebte Jahr, das Erlassjahr! Und dass dein Auge böse sei gegen deinen Bruder, den Armen, und du ihm nichts gebest, und er über dich zu dem HERRN schreie, und Sünde an dir sei! 10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht ärgerlich sein, wenn du ihm gibst; denn um dieser Sache willen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Werk und in allem Geschäft deiner Hand. 11 Denn der Arme wird nicht aufhören inmitten des Landes; darum gebiete ich dir und spreche: Du sollst deinem Bruder, deinem Dürftigen und deinem Armen in deinem Land, deine Hand weit öffnen.

Hes. 18,7

und niemand bedrückt, sein Schuldpfand zurückgibt, keinen Raub begeht, sein Brot dem Hungrigen gibt und den Nackten mit Kleidung bedeckt,

(Bezug)

5. Mo. 24,12-13

12 Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, dass er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott.

Hes. 18,7

und niemand bedrückt, sein Schuldpfand zurückgibt, keinen Raub begeht, sein Brot dem Hungrigen gibt und den Nackten mit Kleidung bedeckt,

(Bezug)

5. Mo. 24,17-18

17 Du sollst das Recht eines Fremden und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden. 18 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht in Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dies zu tun.

Hes. 18,7

und niemand bedrückt, sein Schuldpfand zurückgibt, keinen Raub begeht, sein Brot dem Hungrigen gibt und den Nackten mit Kleidung bedeckt,

(Bezug)

5. Mo. 1,16

Und ich gebot euren Richtern in jener Zeit und sprach: Hört die Streitsachen zwischen euren Brüdern und richtet in Gerechtigkeit zwischen einem Mann und seinem Bruder und dem Fremden bei ihm.

Hes. 18,8

auf Zins nicht gibt und Wucher nicht nimmt, seine Hand vom Unrecht zurückhält, der Wahrheit gemäß zwischen Mann und Mann richtet,

(Bezug)

5. Mo. 16,19-20

19 Du sollst das Recht nicht beugen; du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten. 20 Der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit sollst du nachjagen, damit du lebest und das Land besitzest, das der HERR, dein Gott, dir gibt.

Hes. 18,8

auf Zins nicht gibt und Wucher nicht nimmt, seine Hand vom Unrecht zurückhält, der Wahrheit gemäß zwischen Mann und Mann richtet,

(Bezug)

5. Mo. 23,20-21

20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgendeiner Sache, die verzinst wird. 21 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.

Hes. 18,8

auf Zins nicht gibt und Wucher nicht nimmt, seine Hand vom Unrecht zurückhält, der Wahrheit gemäß zwischen Mann und Mann richtet,

(Bezug)

5. Mo. 4,1

Und nun, Israel, höre auf die Satzungen und auf die Rechte, die ich euch lehre zu tun, damit ihr lebt und hineinkommt und das Land in Besitz nehmt, das der HERR, der Gott eurer Väter, euch gibt.

Hes. 18,9

in meinen Satzungen wandelt und meine Rechte hält, um nach Wahrheit zu handeln: der ist gerecht; er soll gewisslich leben, spricht der Herr, HERR.

(Bezug)