5. Mose 19,15 5. Mo. 19,15
Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden.
Johannes 8,17 Joh. 8,17
Aber auch in eurem Gesetz steht geschrieben, dass das Zeugnis zweier Menschen wahr ist.
(Bezug)