5. Mose 19,15 5. Mo. 19,15
Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit und wegen irgendeiner Sünde, bei irgendeiner Sünde, die er begeht; auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage soll eine Sache bestätigt werden.
1. Timotheus 5,19 1. Tim. 5,19
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer bei zwei oder drei Zeugen.
(Bezug)