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Querverweise

5. Mose 23,22 – Querverweise

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4. Mo. 30,3

Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, ein Verbindnis auf seine Seele zu nehmen, so soll er sein Wort nicht brechen: Nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. –

5. Mo. 23,22-24

22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewisslich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 23 Wenn du aber unterlässt zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. 24 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Mund geredet hast.

(Parallele)