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Querverweise

Hebräer 9,10 – Querverweise

Es wurden 14 Ergebnisse gefunden.

2. Mo. 30,18-21

18 Mache auch ein Becken aus Kupfer und sein Gestell aus Kupfer zum Waschen; und setze es zwischen das Zelt der Zusammenkunft und den Altar und tu Wasser hinein. 19 Und Aaron und seine Söhne sollen ihre Hände und ihre Füße daraus waschen. 20 Wenn sie in das Zelt der Zusammenkunft hineingehen, sollen sie sich mit Wasser waschen, dass sie nicht sterben, oder wenn sie dem Altar nahen zum Dienst, um dem HERRN ein Feueropfer zu räuchern. ? ? 21 Und sie sollen ihre Hände und ihre Füße waschen, dass sie nicht sterben; und das soll ihnen eine ewige Satzung sein, ihm und seinen Nachkommen bei ihren Geschlechtern.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 10,9

Wein und starkes Getränk sollst du nicht trinken, du und deine Söhne mit dir, wenn ihr in das Zelt der Zusammenkunft hineingeht, dass ihr nicht sterbt – eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern – ?

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 11,2-23

2 Redet zu den Kindern Israel und sprecht: Dies sind die Tiere, die ihr essen sollt von allen Tieren, die auf der Erde sind. 3 Alles, was gespaltene Hufe, und zwar ganz gespaltene Hufe hat, und wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen. 4 Nur diese sollt ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die gespaltene Hufe haben: das Kamel, denn es wiederkäut, aber es hat keine gespaltenen Hufe: Unrein soll es euch sein; ? ? 5 und den Klippdachs, denn er wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Hufe: Unrein soll er euch sein; ? ? 6 und den Hasen, denn er wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Hufe: Unrein soll er euch sein; ? ? 7 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, und zwar ganz gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. ? ? 8 Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und ihr Aas nicht anrühren: Unrein sollen sie euch sein. 9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossfedern und Schuppen hat in den Wassern, in den Meeren und in den Flüssen, das sollt ihr essen; ? ? 10 aber alles, was keine Flossfedern und Schuppen hat in den Meeren und in den Flüssen, von allem Gewimmel der Wasser und von jedem lebendigen Wesen, das in den Wassern ist, sie sollen euch ein Gräuel sein; ? 11 ja, ein Gräuel sollen sie euch sein: Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen. 12 Alles, was nicht Flossfedern und Schuppen hat in den Wassern, soll euch ein Gräuel sein. ? ? 13 Und diese sollt ihr verabscheuen von den Vögeln; sie sollen nicht gegessen werden, ein Gräuel sind sie: den Adler und den Beinbrecher und den Meeradler 14 und den Falken und die Weihe nach ihrer Art, 15 alle Raben nach ihrer Art 16 und die Straußhenne und den Straußhahn und die Seemöve und den Habicht nach seiner Art 17 und die Eule und den Sturzpelikan und die Rohrdommel 18 und das Purpurhuhn und den Pelikan und den Aasgeier 19 und den Storch und den Fischreiher nach seiner Art, und den Wiedehopf und die Fledermaus. 20 Alles geflügelte Gewürm, das auf vieren geht, soll euch ein Gräuel sein. ? 21 Nur dieses sollt ihr essen von allem geflügelten Gewürm, das auf vieren geht: was Schenkel hat oberhalb seiner Füße, um damit auf der Erde zu hüpfen. ? 22 Diese sollt ihr von ihnen essen: den Arbeh nach seiner Art und den Solham nach seiner Art und den Chargol nach seiner Art und den Chagab nach seiner Art. 23 Aber alles geflügelte Gewürm, das vier Füße hat, soll euch ein Gräuel sein. ?

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 11,24-25

24 Und durch diese werdet ihr euch verunreinigen; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis an den Abend; 25 und jeder, der von ihrem Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 11,28

Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend; sie sollen euch unrein sein.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 13,6

Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Übel ist blass geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: Es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 13,34

Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tag, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 13,53-56

53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleid, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgendeinem Gerät aus Fell, 54 so soll der Priester gebieten, dass man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Mal sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. ? 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blass geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleid, oder vom Fell, oder von der Kette oder vom Einschlag.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 14,8-9

8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. 9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 14,47

und wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 15,2-30

2 Redet zu den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn irgendein Mann an seinem Fleisch flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluss. 3 Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Fluss: Lässt sein Fleisch seinen Fluss triefen oder hält sein Fleisch seinen Fluss zurück, so ist das seine Unreinheit. 4 Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 7 Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 8 Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und jeder Wagen, auf dem der Flüssige fährt, wird unrein sein. ? ? 10 Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. ? 11 Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 12 Und das Tongefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden. ? 13 Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Fluss, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein. 14 Und am achten Tag soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben; 15 und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor dem HERRN wegen seines Flusses. 16 Und wenn einem Mann der Samenerguss entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguss kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend. 18 Und eine Frau, bei der ein Mann liegt mit Samenerguss, – sie sollen sich im Wasser baden und werden unrein sein bis an den Abend. 19 Und wenn eine Frau flüssig ist und ihr Fluss an ihrem Fleisch Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und jeder, der irgendein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, – wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend. 24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein. 25 Und wenn eine Frau ihren Blutfluss viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluss hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein. ? 26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit. ? 27 Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Fluss, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tag soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; ? 30 und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor dem HERRN wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

3. Mo. 17,15

Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isst, er sei Einheimischer oder Fremder, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

4. Mo. 19,7-8

7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager gehen; und der Priester wird unrein sein bis an den Abend. 8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)

5. Mo. 14,3-21

3 Du sollst keinen Gräuel essen. 4 Dies sind die Tiere, die ihr essen sollt: Rind, Schaf und Ziege, 5 Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Antilope und Bergziege und Wildschaf. 6 Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar ganz durchgespaltene Hufe, und das wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen. 7 Nur diese sollt ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die gespaltene Hufen haben: das Kamel und den Hasen und den Klippdachs; denn sie wiederkäuen, aber sie haben keine gespaltenen Hufe: unrein sollen sie euch sein; ? ? 8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. ? ? 9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Flossfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen; ? ? 10 aber alles, was keine Flossfedern und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen: unrein soll es euch sein. ? 11 Alle reinen Vögel sollt ihr essen. 12 Aber diese sind es, die ihr von ihnen nicht essen sollt: der Adler und der Beinbrecher und der Seeadler 13 und der Falke und die Weihe und der Geier nach seiner Art 14 und alle Raben nach ihrer Art 15 und die Straußhenne und der Straußhahn und die Seemöve, und der Habicht nach seiner Art 16 die Eule und die Rohrdommel und das Purpurhuhn 17 und der Pelikan und der Aasgeier und der Sturzpelikan 18 und der Storch und der Fischreiher nach seiner Art und der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Und alles geflügelte Gewürm soll euch unrein sein; es soll nicht gegessen werden. ? 20 Alle reinen Vögel sollt ihr essen. 21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter. ?

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)