3. Mose 25,25 3. Mo. 25,25
Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.
Ruth 3,12-13 Rt. 3,12-13
12 Und nun, wahrlich, ich bin ein Blutsverwandter; doch ist auch ein näherer Blutsverwandter da als ich. 13 Bleibe diese Nacht; und es soll am Morgen geschehen, wenn er dich lösen will, gut, so mag er lösen; wenn er aber keine Lust hat, dich zu lösen, so werde ich dich lösen, so wahr der HERR lebt! Liege bis zum Morgen. ?
(Bezug)
Ruth 3,12-13 Rt. 3,12-13
12 Und nun, wahrlich, ich bin ein Blutsverwandter; doch ist auch ein näherer Blutsverwandter da als ich. 13 Bleibe diese Nacht; und es soll am Morgen geschehen, wenn er dich lösen will, gut, so mag er lösen; wenn er aber keine Lust hat, dich zu lösen, so werde ich dich lösen, so wahr der HERR lebt! Liege bis zum Morgen. ?
5. Mose 25,5-6 5. Mo. 25,5-6
5 Wenn Brüder beisammen wohnen, und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts eines fremden Mannes werden; ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. ? 6 Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie gebiert, soll nach dem Namen seines verstorbenen Bruders aufstehen, damit dessen Name nicht ausgelöscht werde aus Israel. ?
(Bezug)