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Querverweise

5. Mose 14,21 – Querverweise

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5. Mo. 14,3-21

3 Du sollst keinen Gräuel essen. 4 Dies sind die Tiere, die ihr essen sollt: Rind, Schaf und Ziege, 5 Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Antilope und Bergziege und Wildschaf. 6 Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar ganz durchgespaltene Hufe, und das wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen. 7 Nur diese sollt ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die gespaltene Hufen haben: das Kamel und den Hasen und den Klippdachs; denn sie wiederkäuen, aber sie haben keine gespaltenen Hufe: unrein sollen sie euch sein; ? ? 8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. ? ? 9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Flossfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen; ? ? 10 aber alles, was keine Flossfedern und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen: unrein soll es euch sein. ? 11 Alle reinen Vögel sollt ihr essen. 12 Aber diese sind es, die ihr von ihnen nicht essen sollt: der Adler und der Beinbrecher und der Seeadler 13 und der Falke und die Weihe und der Geier nach seiner Art 14 und alle Raben nach ihrer Art 15 und die Straußhenne und der Straußhahn und die Seemöve, und der Habicht nach seiner Art 16 die Eule und die Rohrdommel und das Purpurhuhn 17 und der Pelikan und der Aasgeier und der Sturzpelikan 18 und der Storch und der Fischreiher nach seiner Art und der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Und alles geflügelte Gewürm soll euch unrein sein; es soll nicht gegessen werden. ? 20 Alle reinen Vögel sollt ihr essen. 21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter. ?

Kol. 2,16

So richte euch nun niemand über Speise oder Trank oder in Ansehung eines Festes oder Neumondes oder von Sabbaten, ? ? ?

(Bezug)

5. Mo. 14,3-21

3 Du sollst keinen Gräuel essen. 4 Dies sind die Tiere, die ihr essen sollt: Rind, Schaf und Ziege, 5 Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Antilope und Bergziege und Wildschaf. 6 Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar ganz durchgespaltene Hufe, und das wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen. 7 Nur diese sollt ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die gespaltene Hufen haben: das Kamel und den Hasen und den Klippdachs; denn sie wiederkäuen, aber sie haben keine gespaltenen Hufe: unrein sollen sie euch sein; ? ? 8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. ? ? 9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Flossfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen; ? ? 10 aber alles, was keine Flossfedern und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen: unrein soll es euch sein. ? 11 Alle reinen Vögel sollt ihr essen. 12 Aber diese sind es, die ihr von ihnen nicht essen sollt: der Adler und der Beinbrecher und der Seeadler 13 und der Falke und die Weihe und der Geier nach seiner Art 14 und alle Raben nach ihrer Art 15 und die Straußhenne und der Straußhahn und die Seemöve, und der Habicht nach seiner Art 16 die Eule und die Rohrdommel und das Purpurhuhn 17 und der Pelikan und der Aasgeier und der Sturzpelikan 18 und der Storch und der Fischreiher nach seiner Art und der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Und alles geflügelte Gewürm soll euch unrein sein; es soll nicht gegessen werden. ? 20 Alle reinen Vögel sollt ihr essen. 21 Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter. ?

Heb. 9,10

der allein in Speisen und Getränken und verschiedenen Waschungen besteht, in Satzungen des Fleisches, auferlegt bis auf die Zeit der Zurechtbringung.

(Bezug)