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Querverweise

5. Mose 14,27 – Querverweise

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5. Mo. 14,27-29

27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; 29 und der Levit – denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust.

2. Chr. 31,4

Und er befahl dem Volk, den Bewohnern von Jerusalem, das Teil der Priester und der Leviten zu geben, damit sie am Gesetz des HERRN festhalten möchten.

(Bezug)