5. Mose 15,1-2 5. Mo. 15,1-2
1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlass halten. 2 Und dies ist die Sache mit dem Erlass: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass dem HERRN ausgerufen.
5. Mose 31,10 5. Mo. 31,10
Und Mose gebot ihnen und sprach: Am Ende von sieben Jahren, zur Zeit des Erlassjahres, am Fest der Laubhütten,
(Bezug)