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Querverweise

Parallelen zum Alten Testament

Es wurden 403 Ergebnisse gefunden. (Seite 6 von 14)

3. Mo. 19,33-34

33 Und wenn ein Fremder sich bei dir aufhält in eurem Land, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. 34 Wie ein Einheimischer unter euch soll euch der Fremde sein, der sich bei euch aufhält, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn Fremde seid ihr gewesen im Land Ägypten. Ich bin der HERR, euer Gott.

5. Mo. 10,19

Und ihr sollt den Fremden lieben; denn ihr seid Fremde gewesen im Land Ägypten.

(Parallele)

5. Mo. 6,13

Den HERRN, deinen Gott, sollst du fürchten und ihm dienen, und bei seinem Namen sollst du schwören.

5. Mo. 10,20

Den HERRN, deinen Gott, sollst du fürchten, ihm sollst du dienen und ihm anhangen, und bei seinem Namen sollst du schwören.

(Parallele)

1. Mo. 46,27

Und die Söhne Josephs, die ihm in Ägypten geboren wurden, waren zwei Seelen. Aller Seelen des Hauses Jakob, die nach Ägypten kamen, waren 70.

5. Mo. 10,22

Zu 70 Seelen zogen deine Väter nach Ägypten hinab; und nun hat der HERR, dein Gott, dich gemacht wie die Sterne des Himmels an Menge.

(Parallele)

2. Mo. 13,16

Und es sei zu einem Zeichen an deiner Hand und zu Stirnbändern zwischen deinen Augen; denn mit starker Hand hat der HERR uns aus Ägypten herausgeführt.

5. Mo. 11,18

Und ihr sollt diese meine Worte auf euer Herz und auf eure Seele legen und sie zum Zeichen auf eure Hand binden, und sie sollen zu Stirnbändern zwischen euren Augen sein.

(Parallele)

5. Mo. 6,6-9

6 Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollen auf deinem Herzen sein. 7 Und du sollst sie deinen Kindern einschärfen und davon reden, wenn du in deinem Haus sitzt und wenn du auf dem Weg gehst und wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst. 8 Und du sollst sie zum Zeichen auf deine Hand binden, und sie sollen zu Stirnbändern sein zwischen deinen Augen; 9 und du sollst sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore schreiben.

5. Mo. 11,18-20

18 Und ihr sollt diese meine Worte auf euer Herz und auf eure Seele legen und sie zum Zeichen auf eure Hand binden, und sie sollen zu Stirnbändern zwischen euren Augen sein. 19 Und lehrt sie eure Kinder, indem ihr davon redet, wenn du in deinem Haus sitzt, und wenn du auf dem Weg gehst und wenn du dich niederlegst und wenn du aufstehst; 20 und schreibe sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore,

(Parallele)

4. Mo. 33,52

so sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch austreiben und alle ihre Bildwerke zerstören; und alle ihre gegossenen Bilder sollt ihr zerstören, und alle ihre Höhen sollt ihr vertilgen;

5. Mo. 12,2-3

2 Ihr sollt alle die Orte gänzlich zerstören, wo die Nationen, die ihr austreiben werdet, ihren Göttern gedient haben: auf den hohen Bergen und auf den Hügeln und unter jedem grünen Baum; 3 und ihr sollt ihre Altäre niederreißen und ihre Bildsäulen zerbrechen und ihre Ascherim mit Feuer verbrennen und die geschnitzten Bilder ihrer Götter umhauen; und ihr sollt ihre Namen aus diesem Ort vertilgen.

(Parallele)

3. Mo. 7,26-27

26 Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von Vögeln oder vom Vieh. 27 Jede Seele, die irgend Blut isst, diese Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.

5. Mo. 12,23-25

23 Nur halte daran fest, kein Blut zu essen, denn das Blut ist die Seele; und du sollst nicht die Seele mit dem Fleisch essen; 24 du sollst es nicht essen, du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser; 25 du sollst es nicht essen, damit es dir und deinen Kindern nach dir wohlgehe, weil du tust was recht ist in den Augen des HERRN.

(Parallele)

3. Mo. 17,10-14

10 Und jedermann aus dem Haus Israel und von den Fremden, die sich in ihrer Mitte aufhalten, der irgend Blut essen wird, – gegen die Seele, die das Blut isst, werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. 11 Denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu tun für eure Seelen; denn das Blut ist es, das Sühnung tut durch die Seele. 12 Darum habe ich zu den Kindern Israel gesagt: Niemand von euch soll Blut essen; auch der Fremde, der sich in eurer Mitte aufhält, soll nicht Blut essen. 13 Und jedermann von den Kindern Israel und von den Fremden, die sich in eurer Mitte aufhalten, der ein Wildbret oder einen Vogel erjagt, die gegessen werden, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken. 14 Denn die Seele alles Fleisches: sein Blut, das ist seine Seele; und ich habe zu den Kindern Israel gesagt: Das Blut irgendeines Fleisches sollt ihr nicht essen, denn die Seele alles Fleisches ist sein Blut; jeder, der es isst, soll ausgerottet werden.

5. Mo. 12,23-25

23 Nur halte daran fest, kein Blut zu essen, denn das Blut ist die Seele; und du sollst nicht die Seele mit dem Fleisch essen; 24 du sollst es nicht essen, du sollst es auf die Erde gießen wie Wasser; 25 du sollst es nicht essen, damit es dir und deinen Kindern nach dir wohlgehe, weil du tust was recht ist in den Augen des HERRN.

(Parallele)

3. Mo. 19,28

Und Einschnitte wegen eines Toten sollt ihr an eurem Fleisch nicht machen; und Ätzschrift sollt ihr an euch nicht machen. Ich bin der HERR.

5. Mo. 14,1

Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes; ihr sollt euch nicht wegen eines Toten Einschnitte machen und euch nicht kahl scheren zwischen euren Augen.

(Parallele)

3. Mo. 11,3-25

3 Alles, was gespaltene Hufe, und zwar ganz gespaltene Hufe hat, und wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen. 4 Nur diese sollt ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die gespaltene Hufe haben: das Kamel, denn es wiederkäut, aber es hat keine gespaltenen Hufe: Unrein soll es euch sein; 5 und den Klippdachs, denn er wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Hufe: Unrein soll er euch sein; 6 und den Hasen, denn er wiederkäut, aber er hat keine gespaltenen Hufe: Unrein soll er euch sein; 7 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, und zwar ganz gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. 8 Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen und ihr Aas nicht anrühren: Unrein sollen sie euch sein. 9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: Alles, was Flossfedern und Schuppen hat in den Wassern, in den Meeren und in den Flüssen, das sollt ihr essen; 10 aber alles, was keine Flossfedern und Schuppen hat in den Meeren und in den Flüssen, von allem Gewimmel der Wasser und von jedem lebendigen Wesen, das in den Wassern ist, sie sollen euch ein Gräuel sein; 11 ja, ein Gräuel sollen sie euch sein: Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen. 12 Alles, was nicht Flossfedern und Schuppen hat in den Wassern, soll euch ein Gräuel sein. 13 Und diese sollt ihr verabscheuen von den Vögeln; sie sollen nicht gegessen werden, ein Gräuel sind sie: den Adler und den Beinbrecher und den Meeradler 14 und den Falken und die Weihe nach ihrer Art, 15 alle Raben nach ihrer Art 16 und die Straußhenne und den Straußhahn und die Seemöve und den Habicht nach seiner Art 17 und die Eule und den Sturzpelikan und die Rohrdommel 18 und das Purpurhuhn und den Pelikan und den Aasgeier 19 und den Storch und den Fischreiher nach seiner Art, und den Wiedehopf und die Fledermaus. 20 Alles geflügelte Gewürm, das auf vieren geht, soll euch ein Gräuel sein. 21 Nur dieses sollt ihr essen von allem geflügelten Gewürm, das auf vieren geht: was Schenkel hat oberhalb seiner Füße, um damit auf der Erde zu hüpfen. 22 Diese sollt ihr von ihnen essen: den Arbeh nach seiner Art und den Solham nach seiner Art und den Chargol nach seiner Art und den Chagab nach seiner Art. 23 Aber alles geflügelte Gewürm, das vier Füße hat, soll euch ein Gräuel sein. 24 Und durch diese werdet ihr euch verunreinigen; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis an den Abend; 25 und jeder, der von ihrem Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.

5. Mo. 14,6-20

6 Und jedes Tier, das gespaltene Hufe hat, und zwar ganz durchgespaltene Hufe, und das wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen. 7 Nur diese sollt ihr nicht essen von den wiederkäuenden und von denen, die gespaltene Hufen haben: das Kamel und den Hasen und den Klippdachs; denn sie wiederkäuen, aber sie haben keine gespaltenen Hufe: unrein sollen sie euch sein; 8 und das Schwein, denn es hat gespaltene Hufe, aber es wiederkäut nicht: unrein soll es euch sein. Von ihrem Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren. 9 Dieses sollt ihr essen von allem, was in den Wassern ist: alles, was Flossfedern und Schuppen hat, sollt ihr essen; 10 aber alles, was keine Flossfedern und Schuppen hat, sollt ihr nicht essen: unrein soll es euch sein. 11 Alle reinen Vögel sollt ihr essen. 12 Aber diese sind es, die ihr von ihnen nicht essen sollt: der Adler und der Beinbrecher und der Seeadler 13 und der Falke und die Weihe und der Geier nach seiner Art 14 und alle Raben nach ihrer Art 15 und die Straußhenne und der Straußhahn und die Seemöve, und der Habicht nach seiner Art 16 die Eule und die Rohrdommel und das Purpurhuhn 17 und der Pelikan und der Aasgeier und der Sturzpelikan 18 und der Storch und der Fischreiher nach seiner Art und der Wiedehopf und die Fledermaus. 19 Und alles geflügelte Gewürm soll euch unrein sein; es soll nicht gegessen werden. 20 Alle reinen Vögel sollt ihr essen.

(Parallele)

2. Mo. 23,19

Das Erste der Erstlinge deines Landes sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

5. Mo. 14,21

Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

(Parallele)

2. Mo. 34,26

Das Erste der Erstlinge deines Landes sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

5. Mo. 14,21

Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremden, der in deinen Toren ist, magst du es geben, dass er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du dem HERRN, deinem Gott. – Du sollst ein Böckchen nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

(Parallele)

3. Mo. 27,30-32

30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; er ist dem HERRN heilig. 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stab vorüberzieht, das Zehnte soll dem HERRN heilig sein;

5. Mo. 14,22-27

22 Du sollst treulich verzehnten allen Ertrag deiner Saat, die aus dem Feld erwächst, Jahr für Jahr. 23 Und du sollst essen vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort, den er erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides, deines Mostes und deines Öls, und die Erstgeborenen deines Rind- und deines Kleinviehes, damit du den HERR, deinen Gott, fürchten lernst alle Tage. 24 Und wenn der Weg zu weit für dich ist, dass du es nicht hinbringen kannst, weil der Ort fern von dir ist, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dahin zu setzen, wenn der HERR, dein Gott, dich segnet: 25 so sollst du es um Geld geben; und binde das Geld in deine Hand zusammen, und geh an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird. 26 Und gib das Geld für alles, was deine Seele begehrt, für Rinder und für Kleinvieh und für Wein und für starkes Getränk und für alles, was deine Seele wünscht; und iss dort vor dem HERRN, deinem Gott, und freue dich, du und dein Haus. 27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir.

(Parallele)

4. Mo. 18,20-21

20 Und der HERR sprach zu Aaron: In ihrem Land sollst du nichts erben und sollst kein Teil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israel. 21 Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft.

5. Mo. 14,27-29

27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; 29 und der Levit – denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust.

(Parallele)

4. Mo. 18,24

denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer heben, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben; darum habe ich von ihnen gesagt, dass sie inmitten der Kinder Israel kein Erbteil besitzen sollen.

5. Mo. 14,27-29

27 Und den Leviten, der in deinen Toren ist, den sollst du nicht verlassen; denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir. 28 Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten deines Ertrages in jenem Jahr aussondern und ihn in deinen Toren niederlegen; 29 und der Levit – denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir – und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust.

(Parallele)

2. Mo. 21,2-6

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er einer Frau Mann war, soll seine Frau mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm eine Frau gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

5. Mo. 15,12-18

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen. 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässt, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen – weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist – 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du so tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässt; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht hat er dir sechs Jahre lang gedient; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

(Parallele)

3. Mo. 25,39-41

39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; 40 wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahr soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.

5. Mo. 15,12-18

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahr sollst du ihn frei von dir entlassen. 13 Und wenn du ihn frei von dir entlässt, so sollst du ihn nicht leer entlassen: 14 Du sollst ihm reichlich aufladen von deinem Kleinvieh und von deiner Tenne und von deiner Kelter; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. 15 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Sache. 16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen – weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist – 17 so sollst du eine Pfrieme nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird dein Knecht sein für immer; und auch deiner Magd sollst du so tun. 18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn frei von dir entlässt; denn was an Wert das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners ausmacht hat er dir sechs Jahre lang gedient; und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.

(Parallele)

2. Mo. 13,2

Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. –

5. Mo. 15,19

Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinem Kleinvieh geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deines Kleinviehes nicht scheren:

(Parallele)

3. Mo. 22,18-25

18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Jedermann vom Haus Israel und von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach allen ihren Gelübden und nach allen ihren freiwilligen Gaben, die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen, – 19 zum Wohlgefallen für euch soll es sein, ohne Fehl, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen. 20 Alles, woran ein Gebrechen ist, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein. 21 Und wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen, oder als freiwillige Gabe vom Rind- oder vom Kleinvieh: Ohne Fehl soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Gebrechen soll an ihm sein. 22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, diese sollt ihr dem HERRN nicht darbringen, und sollt dem HERRN keine Feueropfer davon auf den Altar geben. 23 Und ein Stück Rind- oder Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz ist, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht wohlgefällig sein. 24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, sollt ihr dem HERRN nicht darbringen; und in eurem Land sollt ihr dergleichen nicht tun. 25 Und aus der Hand eines Fremden sollt ihr das Brot eures Gottes aus allen diesen nicht darbringen; denn ihr Verderben ist an ihnen, ein Gebrechen ist an ihnen; sie werden nicht wohlgefällig für euch sein.

5. Mo. 15,21

Wenn aber ein Gebrechen an ihm ist, dass es lahm oder blind ist, irgendein schlimmes Gebrechen, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern.

(Parallele)

2. Mo. 12,14-20

14 Und dieser Tag soll euch zum Gedächtnis sein, und ihr sollt ihn feiern als Fest dem HERRN; als ewige Satzung bei euren Geschlechtern sollt ihr ihn feiern. 15 Sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen; ja, am ersten Tag sollt ihr den Sauerteig aus euren Häusern wegtun; denn jeder, der Gesäuertes isst, von dem ersten Tag bis zum siebten Tag, diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. 16 Und am ersten Tag soll euch eine heilige Versammlung und am siebten Tag eine heilige Versammlung sein; keinerlei Arbeit soll an ihnen getan werden; nur was von jeder Seele gegessen wird, das allein soll von euch bereitet werden. 17 Und so beobachtet das Fest der ungesäuerten Brote; denn an genau diesem Tag habe ich eure Heere aus dem Land Ägypten herausgeführt. Und ihr sollt diesen Tag beobachten bei euren Geschlechtern als ewige Satzung. 18 Im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, am Abend, sollt ihr Ungesäuertes essen bis zu dem 21. Tag des Monats, am Abend. 19 Sieben Tage soll kein Sauerteig in euren Häusern gefunden werden; denn jeder, der Gesäuertes isst, diese Seele soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei Fremder oder Einheimischer des Landes. 20 Nichts Gesäuertes sollt ihr essen; in allen euren Wohnungen sollt ihr Ungesäuertes essen.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

2. Mo. 13,3-7

3 Und Mose sprach zu dem Volk: Gedenkt dieses Tages, an dem ihr aus Ägypten gezogen seid, aus dem Haus der Knechtschaft; denn mit starker Hand hat der HERR euch von hier herausgeführt; und es soll nichts Gesäuertes gegessen werden. 4 Heute zieht ihr aus, im Monat Abib. 5 Und es soll geschehen, wenn der HERR dich bringt in das Land der Kanaaniter und der Hethiter und der Amoriter und der Hewiter und der Jebusiter, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt, so sollst du diesen Dienst in diesem Monat halten. 6 Sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, und am 7. Tag ist ein Fest dem HERRN. 7 Die sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden; und nicht soll Gesäuertes bei dir gesehen werden, noch soll Sauerteig bei dir gesehen werden in allen deinen Grenzen.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

3. Mo. 23,5-8

5 Im 1. Monat, am 14. des Monats, zwischen den zwei Abenden, ist Passah dem HERRN. 6 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote dem HERRN; sieben Tage sollt ihr Ungesäuertes essen. 7 Am ersten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen sieben Tage; am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

4. Mo. 28,16-25

16 Und im 1. Monat, am 14. Tag des Monats, ist Passah dem HERRN. 17 Und am 15. Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll Ungesäuertes gegessen werden. 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 19 Und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer, ein Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer; ohne Fehl sollen sie euch sein; 20 und ihr Speisopfer, Feinmehl, gemengt mit Öl: Drei Zehntel sollt ihr opfern zu einem Stier, und zwei Zehntel zu dem Widder; 21 je ein Zehntel sollst du opfern zu jedem Lamm, zu den sieben Lämmern; 22 und einen Bock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu tun. 23 Außer dem Morgen-Brandopfer, das zum beständigen Brandopfer ist, sollt ihr das opfern. 24 Dies sollt ihr täglich opfern, sieben Tage lang, als Speise eines Feueropfers lieblichen Geruchs dem HERRN; zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer soll es geopfert werden. 25 Und am 7. Tag soll euch eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

5. Mo. 16,1-4

1 Beobachte den Monat Abib und feiere das Passah dem HERRN, deinem Gott; denn im Monat Abib hat der HERR, dein Gott, dich des Nachts aus Ägypten herausgeführt. 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, das Passah schlachten, Klein- und Rindvieh, an dem Ort, den der HERR erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 3 Du sollst kein Gesäuertes dazu essen; sieben Tage sollst du Ungesäuertes dazu essen, Brot des Elendes, – denn in Eile bist du aus dem Land Ägypten herausgezogen – damit du gedenkst des Tages deines Auszugs aus dem Land Ägypten alle Tage deines Lebens. 4 Und sieben Tage soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden in deinem ganzen Gebiet; und von dem Fleisch, das du am Abend schlachtest, am ersten Tag, soll nichts über Nacht bleiben bis an den Morgen.

(Parallele)

3. Mo. 23,15-21

15 Und ihr sollt euch zählen vom anderen Tag nach dem Sabbat, von dem Tag, da ihr die Webe-Garbe gebracht habt: Es sollen sieben volle Wochen sein. 16 Bis zum anderen Tag nach dem siebten Sabbat sollt ihr 50 Tage zählen; und ihr sollt dem HERRN ein neues Speisopfer darbringen. 17 Aus euren Wohnungen sollt ihr Webe-Brote bringen, zwei von zwei Zehnteln Feinmehl sollen es sein, gesäuert sollen sie gebacken werden, als Erstlinge dem HERRN. 18 Und ihr sollt zu dem Brot darbringen sieben einjährige Lämmer ohne Fehl, und einen jungen Stier und zwei Widder (sie sollen ein Brandopfer dem HERRN sein) und ihr Speisopfer und ihre Trankopfer: ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem HERRN. 19 Und ihr sollt einen Ziegenbock zum Sündopfer opfern und zwei einjährige Lämmer zum Friedensopfer. 20 Und der Priester soll sie weben samt dem Brot der Erstlinge als Webopfer vor dem HERRN, samt den zwei Lämmern: Sie sollen dem HERRN heilig sein für den Priester. 21 Und ihr sollt an genau diesem Tag einen Ruf ergehen lassen – eine heilige Versammlung soll euch sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun: eine ewige Satzung in allen euren Wohnsitzen bei euren Geschlechtern.

5. Mo. 16,9-12

9 Sieben Wochen sollst du dir zählen; von da an, wo man beginnt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anfangen, sieben Wochen zu zählen. 10 Und du sollst das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, feiern, je nach der freiwilligen Gabe deiner Hand, die du geben magst, so wie der HERR, dein Gott, dich segnen wird; 11 und du sollst dich vor dem HERRN, deinem Gott, freuen, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte sind, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, um seinen Namen dort wohnen zu lassen. 12 Und du sollst gedenken, dass du ein Knecht in Ägypten gewesen bist, und sollst diese Satzungen beobachten und tun.

(Parallele)

3. Mo. 23,34-36

34 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Am 15. Tag dieses 7. Monats ist das Fest der Laubhütten sieben Tage dem HERRN. 35 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringen; am achten Tag soll euch eine heilige Versammlung sein, und ihr sollt dem HERRN ein Feueropfer darbringen: Es ist eine Festversammlung, keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.

5. Mo. 16,13-15

13 Das Fest der Laubhütten sollst du dir sieben Tage feiern, wenn du den Ertrag von deiner Tenne und von deiner Kelter einsammelst; 14 und du sollst dich an deinem Fest freuen, du und dein Sohn und deine Tochter, und dein Knecht und deine Magd, und der Levit und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. 15 Sieben Tage sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest feiern an dem Ort, den der HERR erwählen wird; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen in all deinem Ertrag und in allem Werk deiner Hände, und du sollst nur fröhlich sein.

(Parallele)

2. Mo. 23,14-17

14 Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern. 15 Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du beobachten: Sieben Tage sollst du Ungesäuertes essen, so wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Monat Abib, denn in demselben bist du aus Ägypten gezogen; und man soll nicht leer vor meinem Angesicht erscheinen; 16 und das Fest der Ernte, der Erstlinge deiner Arbeit, dessen, was du auf dem Feld säen wirst; und das Fest der Einsammlung im Ausgang des Jahres, wenn du deine Arbeit vom Feld einsammelst. 17 Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem Angesicht des Herrn, HERRN, erscheinen.

5. Mo. 16,16

Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten; und man soll nicht leer vor dem HERRN erscheinen:

(Parallele)

2. Mo. 34,23

Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen erscheinen vor dem Angesicht des Herrn, HERRN, des Gottes Israels.

5. Mo. 16,16

Dreimal im Jahr sollen alle deine Männlichen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird: am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten; und man soll nicht leer vor dem HERRN erscheinen:

(Parallele)

3. Mo. 19,15

Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht; du sollst nicht die Person des Geringen ansehen und nicht die Person des Großen ehren; in Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten.

5. Mo. 16,19

Du sollst das Recht nicht beugen; du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten.

(Parallele)

5. Mo. 1,17

Ihr sollt nicht die Person ansehen im Gericht; den Kleinen wie den Großen sollt ihr hören; ihr sollt euch vor niemand fürchten, denn das Gericht ist Gottes. Die Sache aber, die zu schwierig für euch ist, sollt ihr vor mich bringen, dass ich sie höre.

5. Mo. 16,19

Du sollst das Recht nicht beugen; du sollst die Person nicht ansehen und kein Geschenk nehmen, denn das Geschenk blendet die Augen der Weisen und verkehrt die Worte der Gerechten.

(Parallele)

4. Mo. 35,30

Jeder, der einen Menschen erschlägt: Auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht gegen einen Menschen aussagen, dass er sterbe.

5. Mo. 17,6

Auf die Aussage zweier Zeugen oder dreier Zeugen soll getötet werden, wer sterben soll; er soll nicht auf die Aussage eines einzelnen Zeugen getötet werden.

(Parallele)